Wassersport in Corona-Zeiten
Geschlossene Schwimmbäder, gesperrte Sportplätze und Hallen, leere Stadien, Kontaktverbote überall. Der Sport ist in diesen Zeiten von der Pandemie massiv betroffen. Schwimmunterricht: abgesagt. Mannschaftssport: verboten. Fitnesscenter: geschlossen. Kein Training mehr, keine Wettkämpfe, kein Spielbetrieb. Lediglich begrenzte sportliche Aktivitäten alleine oder im familiären Bereich sind noch erlaubt.
Als Anfang März das Ausmaß der Corona-Welle deutlich wurde und wir alle uns plötzlich mit einer Fülle von Einschränkungen unseres gewohnten Lebens konfrontiert sahen, war wohl für die meisten von uns die fehlende Möglichkeit zur sportlichen Betätigung nicht das größte Problem. Inzwischen jedoch, nach zwei Monaten, merken immer mehr Menschen, wie wichtig für sie sportliche Aktivitäten sind, und wie sehr sie darunter leiden, auf Bewegung an der frischen Luft verzichten zu müssen. Der DSW mit seinen verschiedenen Abteilungen ist von dieser Situation ebenfalls massiv betroffen. Aber während für die Schwimmer, die Volley- und Wasserballer der totale Shutdown gilt und den Triathleten allenfalls einsame Runden auf dem Rad oder zu Fuß bleiben, gibt es für die Wassersportler noch immer Möglichkeiten, ihren Sport eingeschränkt und im Einklang mit den Kontaktverboten auszuüben. So heißt es ausdrücklich in der von der Bundesregierung und den Landesregierungen einheitlich erlassenen Anordnung: „Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.“
Schon sehr früh hat der Vorstand der Wassersportabteilung versucht, auf die neue Situation zu reagieren. Kein vorauseilender Gehorsam, sondern maßvolle Auslegung der Vorschriften, immer orientiert an der Frage: Was ist der Sinn dieser Maßnahmen? Gemäß der Anordnung der Hessischen Landesregierung wurde zwar der allgemeine Bereich des Bootshauses gesperrt, so dass kein Zutritt mehr zu den Gemeinschaftsräumen, Umkleiden und Duschen mehr besteht. Aber nach Beschluss des Abteilungsvorstandes sollte der Zugang zu den Booten und den Bootshallen weiter möglich bleiben. Dies auch deshalb, weil zahlreiche Mitglieder hier ihre eigenen Boote lagern, deren Benutzung wir ihnen nicht einfach verbieten wollten und konnten. Schließlich sind der Aufenthalt in der Natur und das Bootfahren unter Beachtung der Abstandsregeln Aktivitäten, die der Gesundheit förderlich sind. Sonne und Bewegung an der frischen Luft stärken die Abwehrkräfte und vertreiben Corona. Viele Mitglieder der Wassersportabteilung sehen das genauso und sind dankbar für die Möglichkeit, nach wie vor, wenn auch in eingeschränkter Weise, am Altrhein ihrem Sport nachgehen zu können. Da Einzelsportarten wie Rad fahren wandern oder joggen schon von Anfang an von den Verboten ausgenommen waren, gilt das sinngemäß auch für alle Wassersportarten, die man einzeln ausüben kann: Kanufahren im Einer oder in kleinen Gruppen mit entsprechendem Abstand ist sicher kein Problem. Rudern im Einer auch nicht. Zu zweit im Boot dürfen sich nur Paare oder Familien bewegen. Der Zehnerkanadier ist natürlich tabu, genauso wie der Ruderachter. Aber so wie die politisch Verantwortlichen bei ihren Maßnahmen auf die Einsicht und die Selbstverantwortung der Bürger setzen, appelliert der Vorstand der Wassersportabteilung auch an die Mitglieder: Unterlasst alles, was zu einer erhöhten Ansteckungsgefahr führen könnte, haltet den gebotenen Abstand ein und respektiert das Betretungsverbot.
Das klappt bisher sehr gut. Das herrliche Frühlingswetter der letzten Wochen lockt eine ganze Reihe unserer Mitglieder an den Altrhein und ins Boot. Allein auf dem Wasser ist die „Quarantäne“ gewährleistet, aber auch am Bootshaus bewegen sich alle mit großem Abstand voneinander und respektieren die gebotenen Hygienemaßnahmen. Dass zur Zeit leider die Bootshausdienste ausgesetzt sind, es mithin am Wochenende auch kein gemütliches Beisammensein mit Kaffee und Kuchen wie üblich gibt, lässt sich zur Not verschmerzen. Auch die geplanten Gemeinschaftsfahrten müssen leider erst einmal ausfallen. Solange nicht klar ist, wann solche gemeinschaftlichen Aktivitäten wieder aufgenommen werden dürfen, muss also jeder für sich alleine den schönen Altrhein genießen. Davon ist auch das diesjährige Kieshüwelfest betroffen, das eigentlich am 22. August stattfinden sollte. Ob und in welcher Form wir es durchführen können, hängt von der Entwicklung in den nächsten Wochen ab. Bis dahin steigt ruhig mal wieder ins Boot – mit Vernunft und Abstand. Dann hat Corona keine Chance.
Johannes Kollmann
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